Das nächste ASF Seminar ist geplant.


Start am 08.12.2022 um 19:00 Uhr

Beobachtungsfahrten am 10.12.2022 vormittags

  1. Sitzung am 14.12.2022
  2. Sitzung am 19.12.2022
  3. Sitzung am 22.12.2022

Jeweils um 19:00 Uhr

Jürgen Klemz e.K.

Verkehrspädagoge (BCA)

ASF Seminar (Nachschulung für Kraftfahrende in der Probezeit)

Für Fahranfänger, die innerhalb ihrer Probezeit einen A-Verkehrsverstoß oder zwei B-Verkehrsverstöße begangen haben, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich. Zudem verlängert sich die Probezeit des Fahranfängers von zwei auf vier Jahre.

Hier eine Übersicht der möglichen Delikte, die zu einem verpflichtenden ASF Seminar führen:

Zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen in Katalog A zählen z.B. Verkehrsstraftaten wie

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
  • Nötigung (z.B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe),
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. durch illegale Autorennen).

Auch die meisten Ordnungswidrigkeiten sind A-Delikte, z.B.

  • Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h mit dem Pkw oder um mehr als 15 km/h mit einem Lkw,
  • Gefährdung anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen,
  • Missachtung des Rotlicht an einer Ampel,
  • Überholen im Überholverbot,
  • zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert).

Die sogenannten „weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße“ werden in den Katalog B eingereiht. So z.B.:

  • ungesicherte Ladung,
  • Mitnahme von Kinder ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz),
  • Gefährdung durch ein nicht vorschriftsmäßig abgesichertes liegengebliebenes Fahrzeug,
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen.

Auch wenn diese Delikte als „weniger schwerwiegend“ eingestuft worden sind, sind sie natürlich nicht ungefährlich, sondern können im Einzelfall zu tragischen Folgen führen.

Wir bieten regelmäßige Termine für die Nachschulung an. Bitte sprich uns doch an!

Ablauf & Kosten

Ein ASF-Seminar umfasst vier je 135-minütige Gruppensitzungen sowie eine halbstündige Beobachtungsfahrt und wird in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen.

Durch die Teilnahme am Aufbauseminar soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden. Die Kosten hierfür betragen 490,00 EUR.

Wir bieten regelmäßige Termine für die Nachschulung an. Bitte sprich uns doch an!

Kontakt

Impressum

AG Tostedt
HRA 204011
Steuernummer: 43/122/01500 Finanzamt Stade

Bankverbindung: Jürgen Klemz
IBAN: DE63 2916 2394 3250 2869 00 | BIC: GENODEF1OHZ



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