Start am 08.12.2022 um 19:00 Uhr
Beobachtungsfahrten am 10.12.2022 vormittags
Jeweils um 19:00 Uhr
Verkehrspädagoge (BCA)
Für Fahranfänger, die innerhalb ihrer Probezeit einen A-Verkehrsverstoß oder zwei B-Verkehrsverstöße begangen haben, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich. Zudem verlängert sich die Probezeit des Fahranfängers von zwei auf vier Jahre.
Hier eine Übersicht der möglichen Delikte, die zu einem verpflichtenden ASF Seminar führen:
Zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen in Katalog A zählen z.B. Verkehrsstraftaten wie
Auch die meisten Ordnungswidrigkeiten sind A-Delikte, z.B.
Die sogenannten „weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße“ werden in den Katalog B eingereiht. So z.B.:
Auch wenn diese Delikte als „weniger schwerwiegend“ eingestuft worden sind, sind sie natürlich nicht ungefährlich, sondern können im Einzelfall zu tragischen Folgen führen.
Wir bieten regelmäßige Termine für die Nachschulung an. Bitte sprich uns doch an!
Ein ASF-Seminar umfasst vier je 135-minütige Gruppensitzungen sowie eine halbstündige Beobachtungsfahrt und wird in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen.
Durch die Teilnahme am Aufbauseminar soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden. Die Kosten hierfür betragen 490,00 EUR.
Wir bieten regelmäßige Termine für die Nachschulung an. Bitte sprich uns doch an!
AG Tostedt
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